27. Nov. 202315 Min. Lesezeit
Kündigung rechtssicher zustellen
Wann ist eine Kündigung rechtssicher und wie stellen Sie diese rechtssicher zu? Hier bekommen Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen!
526 Ansichten
Ihr Express- und Kurierdienst für die bundesweite, rechtssichere und protokollierte Zustellung von Kündigungen.
Sorgen Sie mit unseren Kurieren dafür, dass Ihre Kündigung den Empfänger rechtsgemäß erreicht. Fristgerecht zugestellt, inhaltlich dokumentiert und gerichtsfest nachweisbar!
Perfektionierter Ablauf von der Abholung über Protokollierung bis zur Zustellung
Fristgerecht zum Wunschtermin - selbst dann, wenn in der HR die Zeit knapp ist
Auch in kniffligen Fällen zuverlässig und rechtssicher zugestellt
Daniel Buchta, Gelnhausen
Vermieter | Asset Manager
"Als Vermieter von Gewerbeimmobilien nutzen wir den Kündigungsservice aus Maintal seit seiner Gründung und haben uns seither durch das rechtssichere Zustellprotokoll schon den einen oder anderen Ärger erspart. Zuverlässiger und freundlicher Service für Kündigungen aller Art, die schriftlich und unter Zeugen erfolgen müssen.
Alles top, vielen Dank und weiter so."
Dragan Popovic, Hannover
Copywriter | Digitalbranche
"Kündigungszustellung für den nächsten Tag gebucht (FFM——>HH) weil es unserer HR nicht schnell genug gehen konnte. Abholung, Dokumentation, Protokollierung, Zustellung, alles sehr gut geklappt. Hätten nicht gedacht, dass wir diese Angelegenheit noch in unserem gesteckten Zeitrahmen geschafft hätten, aber wir hatten einen super Support. Danke auf diesem Weg noch einmal ans Team!"
Kündigung versenden? Jetzt die
Zustellung per Bote buchen und auf der sicheren Seite stehen!
Es gehört zu Ihrem HR-Alltag: Eine Kündigung muss raus – oder mehrere gleichzeitig. Doch nur allzu oft sitzt Ihnen zur Zustellung die Zeit im Nacken. Trotzdem muss alles absolut wasserdicht ablaufen. Spielraum für rechtliche Unsicherheiten oder Probleme während des Zustellprozesses? Fehlanzeige.
Die rechtssichere Zustellung von Kündigungen hat es in sich: Der Zugang muss nachweisbar sein, jedes Detail dokumentiert und protokolliert, jede Frist gewahrt. Sowohl bei zu kündigenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in örtlicher Nähe, als auch erst recht bei Remote-Beschäftigten. Sicher ist: Ein einziger Fehler bei der konventionellen Zustellung – etwa per Brief oder Einschreiben – kann und wird Sie eine Menge Geld kosten.
Warum? Die Beweislast liegt knallhart bei Ihnen! Bekommen Sie eine arbeitsrechtliche Klage an den Hals, , müssen Sie sowohl den Zugang nachweisen, als auch belegen können, dass überhaupt ein Kündigungsschreiben im Umschlag war. Was vielleicht banal klingt, ist der Stoff, aus dem teure Niederlagen vor dem Arbeitsgericht gemacht sind – wie uns viele unserer Kunden aus Zeiten berichten, bevor sie unseren Kurierdienst genutzt haben.
Schließen Sie solche Risiken von vornherein aus! Wählen Sie bei Kündigungen die Zustellung per Bote!
Beauftragen Sie LEGALEXIT – wir sind Ihr spezialisierter Botendienst für Kündigungen! Wie eine ausgelagerte Abteilung Ihrer HR springen wir ein, wenn's drauf ankommt:
Knappe Kündigungsfristen?
Heikle Führungskräfte-Kündigung?
Hundert Schreiben gleichzeitig?
Remote-Mitarbeiter am anderen Ende Deutschlands?
Ab jetzt bleiben Sie entspannt. Denn unsere Boten erledigen all das garantiert punktgenau und rechtssicher.
Und wir denken an alles, damit Sie rechtlich gleich zwei Schritte voraus sind und immer auf der sicheren Seite stehen. Das reicht von der Prüfung und Dokumentation des Inhalts über die lückenlos protokollierte Zustellung bis zum gerichtlich unanfechtbaren und archivierten Zustellprotokoll als Nachweis für alle Fälle.
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche und wählen Sie die Botenzustellung mit LEGALEXIT! Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf und bringen Sie Ihre Kündigung schnell, fristgerecht und rechtssicher per Kurier ans Ziel!
Ahmet Cetiner
Gründer & Geschäftsführer
LEGAL EXIT by 4xpress.com
Liebe Besucherinnen und Besucher,
wenn Sie vor der Aufgabe stehen, eine Kündigung zuzustellen, rasen manchmal die Gedanken: "Wird sie rechtssicher ankommen? Haben wir etwas vergessen? Und was, wenn doch etwas schiefgeht?"
Es waren Fragen wie diese, die mich 2009 dazu brachten, einen Kurierservice für rechtssichere Kündigungen zu schaffen. Denn ich erkannte: Die reine Zustellung reicht nicht. Sie wünschen sich jemanden, der Ihre Sorgen wirklich versteht und sie Ihnen abnimmt. Jemanden, der Ihnen als Personalverantwortlichem ein Instrument an die Hand gibt, auf das Sie jederzeit bei Bedarf zugreifen können – als wäre es eine Erweiterung Ihrer HR-Abteilung.
Als solche verstehen wir uns bei Legal Exit. Gemeinsam mit Notaren und Anwälten für Arbeitsrecht haben wir einen Zustellprozess für Kündigungen auf die Beine gestellt, der höchste rechtliche Standards erfüllt und auch vor Gericht standhält. Anstatt bloß Dokumente von A nach B zu transportieren, liefern wir Sicherheit.
Wie machen wir das? Indem wir jede Zustellung minutiös planen, sie routiniert und rechtssicher durchführen und jeden Schritt protokollieren – von der Abholung der Dokumente bis zur langfristigen Archivierung für alle Fälle. Indem wir Ihre Interessen durchsetzen und dabei Ihre Reputation und somit auch unsere schützen.
In über 15 Jahren haben wir und unsere Boten bei Kündigungszustellungen nahezu jedes vorstellbare Szenario erlebt – und es dennoch souverän abgeschlossen. Auch in manch heiklen Situationen. Denn was wir bei aller Professionalität nie vergessen: Kündigungen sind ein hochsensibles Thema, in dem es auch immer um die Menschen dahinter geht. Auch das werden Sie schätzen, wenn Sie mit uns zusammenarbeiten.
Ihre Vorteile, wenn Sie Kündigungen durch unsere Boten versenden lassen.
Schritt für Schritt zur rechtssicheren Zustellung
Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail an hallo@legalexit.de oder rufen Sie uns an unter +49 69 949464000.
Oder möchten Sie sich ganz individuell beraten lassen und spezielle Details zur Kündigungszustellung mit uns besprechen? Dann vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein Beratungsgespräch per Telefon oder Video-Call!
Online, telefonisch oder per Mail: Sie buchen, wir legen los. Laden Sie im letzten Schritt einfach Ihr Kündigungsschreiben hoch, damit wir den Inhalt prüfen und dokumentieren können.
Wir richten uns da ganz nach Ihnen: Wo und wann sollen wir die Sendung bei Ihnen abholen? Heute, morgen, nächste Woche oder schon in 45 Minuten? Sie bestimmen Ort und Zeit – und unser Kurier ist zur Stelle.
Wie knapp ist die Kündigungsfrist? Wohin soll die Kündigung zugestellt werden? Unsere Kuriere kümmern sich darum! Egal ob mit Vorlauf, am nächsten Tag per Overnight-Express oder sogar noch am gleichen Tag. Egal ob in derselben Stadt oder am anderen Ende Deutschlands.
Jedes Detail zählt: Unser Kurier prüft den Inhalt der Sendung und vergleicht ihn mit dem des Kündigungsschreibens, das Sie bei der Buchung hochgeladen haben. Auch alle weiteren Details der Zustellung werden protokolliert und dokumentiert. Das Protokoll erhalten Sie vorab digital, das Original folgt per Express.
Fertig! Nun prüfen wir das Protokoll auf Vollständigkeit und senden Ihnen das Original. Legal Exit archiviert eine Kopie für Sie. So können Sie jederzeit darauf zugreifen. Etwa, wenn Sie bei einem arbeitsrechtlichen Prozess nachweisen müssen, dass die Kündigung fristgemäß zugestellt wurde. Im Fall der Fälle steht Ihnen der Kurier sogar als Zeuge vor Gericht bereit!
275,00 €
Kündigung bundesweit in 2 Tagen zugestellt.
Preis inklusive MwSt. 327,25 €
Perfekt, wenn Sie noch genug Zeit haben, die Kündigung zuzustellen. Diese Option vereint Vorteile der Kündigung durch Boten und ist die ökonomischte Zustellvariante.
📃 Protokollierung der Zustellung: ja
📸 Briefkastenfoto: nein
Unsere Empfehlung für Kündigungen im Arbeitsrecht!
Kündigung am folgenden Arbeitstag bundesweit zugestellt.
495,00 €
Preis inklusive MwSt. 589,05 €
Unser meistgebuchter Service. Die Entfernung spielt hier keine Rolle. Von Norden nach Süden Deutschlands zahlen Sie denselben Transportpreis – bei voller Leistung und maximaler Rechtssicherheit.
📃 Protokollierte Zustellung: ja
📸 Briefkastenfoto: ja
Warum Sie nichts dem Zufall überlassen sollten und wie Sie teure Überraschungen vor dem Arbeitsgericht umschiffen.
Es scheint zunächst ganz simpel: Eine Kündigung ist erst dann rechtskräftig, wenn zwei essenzielle Faktoren erfüllt sind. Sie muss rechtswirksam formuliert und nachweisbar zugegangen sein. Die bittere Wahrheit ist jedoch, dass viele Arbeitgeber gerade an letzterem Punkt immer wieder vor dem Arbeitsgericht scheitern.
Denn: Zerrt Sie der oder die Gekündigte vor Gericht, müssen Sie nicht nur hieb- und stichfest nachweisen können, dass die Kündigung zugegangen ist, sondern auch, was genau zugestellt wurde. "Kündigung? Welche Kündigung? Der Umschlag war leer!" oder "Da war nur ein Prospekt drin!" behaupten sie nicht selten, um ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Was dann folgt, ist fast schon Folklore: Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter klagt auf Weiterbeschäftigung, erscheint aber nicht mehr zur Arbeit. Und bis zur ersten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht ziehen Monate ins Land. Die Lohnfortzahlung haben Sie dennoch am Hals. Und zu guter Letzt stehen Sie vor dem Arbeitsrichter und haben noch immer keinen Beweis dafür, dass sich tatsächlich ein Kündigungsschreiben im Umschlag befand.
Die Crux liegt hier bereits in der Kündigungszustellung. Ein klassischer Brief per Post? Da könnten Sie gleich Roulette spielen. Denn die Sendung könnte verloren gehen – ob nun tatsächlich oder nur vermeintlich. Kündigung per Einschreiben mit Rückschein? Beweist nur, dass irgendein Umschlag ankam. Sofern die zu Kündigenden nicht schon den Braten riechen und das Einschreiben erst gar nicht annehmen beziehungsweise bei der Post abholen.
Zeit, Geld, Nerven: Was eine gescheiterte Zustellung Sie wirklich kostet
Die Konsequenzen sind immer dieselben: Kündigungsfristen verstreichen, Sie beginnen immer wieder bei Null, die Kosten häufen sich und im schlechtesten Fall müssen Sie vor dem Arbeitsgericht erscheinen. Und auch wenn Gekündigte nicht sofort alle Register ziehen, um ihren Arbeitsvertrag zu retten: Manchmal stehen Sie einfach nur vor einer sehr engen Kündigungsfrist. Und was Sie dann erst recht brauchen, ist eine schnelle Zustelloption, mit welcher sowohl der Zugang gesichert ist, als auch die nötige Beweiskraft mitbringt.
Genau das schafft die Kündigungszustellung per Bote. Bei der Botenzustellung wird bereits von vornherein der Inhalt geprüft, protokolliert und dokumentiert. Dasselbe gilt auch für den Zustellprozess: Konnte der Kurier das Schreiben persönlich übergeben oder hat er es in den Briefkasten getan? Ja, gab es überhaupt noch einen Briefkasten oder wurden anderweitige Maßnahmen des Empfängers getroffen, um den Zugang der Kündigung zu vereiteln?
Um Fragen wie diese müssen Sie sich nicht mehr den Kopf zerbrechen, wenn Sie die Zustellung per Boten wählen. Denn sollte es dann dennoch zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht kommen, haben Sie für all diese Situationen und Szenarien einen wasserdichten Nachweis in der Hand– Schwarz auf Weiß. Ob nun durch persönliche Übergabe oder Einwurf in den Briefkasten – die protokollierte Zustellung macht Ihre Kündigung rechtskräftig und unanfechtbar.
Mit dem Ratgeber von Legal Exit sind Sie bestens informiert. Jetzt reinlesen!
Eine Kündigung gilt dann als rechtswirksam, wenn sie dem Empfänger, etwa dem Arbeitnehmer, tatsächlich zugegangen ist. Ein Einschreiben – ob als Einschreiben mit Rückschein, Übergabe-Einschreiben oder Einwurf-Einschreiben – erweckt diesen Anschein. Auch, wenn das Einschreiben tatsächlich erfolgt ist – lässt sich der Zugang der Kündigung damit auch auch gerichtlich beweisen?
Ein ordnungsgemäß zugestelltes Einschreiben mit Rückschein beweist beispielsweise in erster Linie nur eines: Die Zustellung eines Umschlags an einem bestimmten Zeitpunkt beim jeweiligen Empfänger. Ob sich im Umschlag nun eine Kündigung oder ein anderes beliebiges Schreiben befunden hat, ist solch einem Fall nicht ohne Weiteres beweisbar. Und die Realität zeigt, dass gekündigte Arbeitnehmer an den Arbeitsgerichten immer wieder darauf ankommen lassen – und aus genannten Gründen auch immer wieder Recht bekommen.
Wird hingegen die Kündigung per Boten zugestellt, lässt sich sowohl die fristgerechte Zustellung als auch der Inhalt des Kündigungsschreibens beweisen. Dem liegt die detaillierte Protokollierung zugrunde, bei welcher der Kurier den übermittelten Ausgangstext mit dem Text im zu versendenden Dokument inhaltlich vergleicht. Fällt die Überprüfung positiv aus, wird das Dokument schließlich persönlich an den Empfänger übergeben oder in dessen Briefkasten zugestellt. Durch diese Botenzustellung wird aus einer Kündigung unterm Strich eine rechtssichere, nachweisbare Kündigung.