
LEGALEXIT - KÜNDIGUNG PER BOTEN
IHR SERVICE FÜR DIE RECHTSSICHERE ZUSTELLUNG
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kündigung den Empfänger tatsächlich erreicht – professionell und gerichtsfest nachweisbar per Botendienst.
Rechtssicherheit durch Prüfung und Dokumentation des Inhalts
Fristgerechte, zuverlässige Botenzustellung zum Wunschtermin
Sensible Dokumente diskret und sicher zugestellt

PROTOKOLLIERTE ZUSTELLUNG
DIE ZUVERLÄSSIGSTE ZUSTELLART FÜR KÜNDIGUNGEN
Sie möchten eine Kündigung rechtssicher zustellen und haben in diesem Kontext vielleicht schon von der protokollierten Zustellung gehört – auch bekannt als Kündigung per Boten. Diese Form der Zustellung von Kündigungen ist das Mittel der Wahl, wenn Sie darauf Wert legen, aus rechtlicher Sicht auf der sicheren Seite zu stehen.
Dies erreichen Sie durch die Zustellung der Kündigung per Boten: Der Bote prüft und dokumentiert den Inhalt des Schreibens und protokolliert die exakte Uhrzeit, das Datum sowie den Ort der Zustellung – ob im Briefkasten oder durch persönliche Übergabe an den Empfänger. Mit solch einem Protokoll besitzen Sie einen Nachweis mit der notwendigen Beweiskraft vor Gericht.
Möchten auch Sie bei der Kündigung rechtlich auf der sicheren Seite stehen?
Dann beauftragen Sie LEGAL EXIT mit der protokollierten Zustellung Ihres Kündigungsschreibens. Ob kurzfristig oder mit Vorlauf – unsere Boten sind darauf spezialisiert, sensible Dokumente wie Kündigungen pünktlich, fristgerecht und rechtssicher zuzustellen.
Lassen Sie uns Ihre Kündigung schnell und sicher ans Ziel bringen – buchen Sie jetzt die Kündigung per Boten bei Legal Exit!
DARUM LEGALEXIT
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK

Rechtssicherheit bei
der Kündigung
Sie treffen mit der protokollierten Zustellung durch Legal Exit die Vorkehrungen für einen rechtskonformen, beweisbaren Zugang des Kündigungsschreibens.
Fristgerechte, schnelle und zuverlässige Zustellung
Sie sorgen mit uns dafür, dass das Kündigungsschreiben innerhalb der gesetzlichen Fristen zugestellt wird – ob mit Vorlauf, per Overnight-Express oder sogar taggleich.
Dokumentiert, protokolliert und archiviert
Unsere Boten prüfen und bestätigen den Inhalt der Sendung. Zudem archivieren wir das Protokoll für Sie, sodass Sie es immer zur Hand haben, wenn es nötig ist.
SO LÄUFT DIE KÜNDIGUNG PER BOTEN
MIT LEGALEXIT

Schritt für Schritt zur rechtssicheren Zustellung
Sie buchen den Kündigungsversand – online, telefonisch oder per E-Mail
Egal für welchen Buchungsweg Sie sich entscheiden, der Buchungsprozess bei Legal Exit ist intuitiv, schnell und bequem. Zum Abschluss der Buchung laden Sie das Kündigungsschreiben hoch, damit wir den Inhalt prüfen und protokollieren können. Dieser Vorgang funktioniert sehr einfach – sollten Sie dennoch Unterstützung benötigen oder Fragen haben, ist unser Team gerne für Sie da.
Wir holen die Originaldokumente bei Ihnen ab
Mit der Abholung richtet sich Legal Exit ganz nach Ihnen – ganz gleich, wie dringend Fristen eingehalten werden müssen, ganz gleich ob Sie die Zustellung der Kündigung mehrere Tage oder Wochen planen oder sogar nur 45 Minuten im Voraus buchen möchten. Unsere Kuriere holen Ihre Dokumente zum Zeitpunkt und Ort Ihrer Wahl ab.
Die Kündigung macht sich auf den Weg
Abhängig von der Frist, in der Sie dem Empfänger das Kündigungsschreiben zugehen lassen müssen, stellt unser Kurier nun das Kündigungsschreiben für Sie zu. Den Zeitpunkt der Auslieferung können Sie ganz bequem bereits im Buchungsprozess angeben – mit Vorlauf, per Overnight-Express oder als taggleiche Zustellung.
Die Sendung wird protokolliert und dokumentiert
Vor der endgültigen Zustellung vergleicht der Kurier den Inhalt des Dokuments mit dem des Kündigungsschreibens, das Sie im Buchungsprozess zuvor hochgeladen haben. Dabei wird jeder Schritt von uns sorgfältig protokolliert und dokumentiert. Am nächsten Tag übergeben wir Ihnen das Originalprotokoll via Express, eine Kopie erhalten Sie vorab per E-Mail im PDF-Format samt Empfangsbestätigung.
Ihre Sendung wurde fristgerecht zugestellt
Nachdem die Kündigung dem Empfänger zugegangen ist, prüfen wir das Protokoll auf Vollständigkeit und senden Ihnen das Original davon zurück. Legal Exit archiviert eine Kopie des Protokolls – damit haben Sie die Sicherheit, jederzeit darauf zugreifen zu können, wenn es nötig ist – auch Jahre später. Etwa im Falle eines Prozesses, wenn ein gerichtsfester Nachweis der fristgerechten Zustellung der Kündigung obligatorisch ist. Bei Bedarf steht Ihnen sogar der bei der Zustellung involvierte Kurier für eine Zeugenaussage vor Gericht zur Verfügung.

HABEN SIE NOCH FRAGEN ZUM ABLAUF?
Wir sind gerne für Sie da! Kontaktieren Sie das Team von Legal-Exit direkt unter hallo@legalexit.de oder telefonisch unter: +49 69 949464000.
Oder Sie vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein Telefonat, einen Videoanruf oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular!
WIE VERSENDE ICH AM BESTEN EINE KÜNDIGUNG?
Wenn Sie eine Kündigung aussprechen, dann möchten Sie sichergehen, dass sie rechtswirksam ist. Abgesehen davon, dass hierfür die Kündigungserklärung per se rechtlich einwandfrei sein muss, spielt auch die Art der Zustellung eine wichtige Rolle in der Rechtswirksamkeit.
Zunächst gilt etwa eine arbeitsrechtliche Kündigung ausnahmslos die Schriftform. Wird das Kündigungsschreiben nicht persönlich übergeben, muss es also versandt werden. Geschieht dies per gewöhnlicher Briefpost, so laufen Sie als Arbeitgeber Gefahr, den Zugang nicht beweisen zu können – besteht beispielsweise doch die Möglichkeit, dass die Sendung auf dem Postweg verloren gegangen sein könnte.
Entscheiden Sie sich hingegen für den Versand per Einschreiben und der Postbote trifft den Empfänger nicht an, erhält dieser einen Benachrichtigungsschein, dass die Sendung in der nächsten Postfiliale sieben Werktage zur Abholung bereitsteht. Gesetzlich verpflichtet ist der Adressat hierzu freilich nicht. Zwar können Sie via Einwurf-Einschreiben die fristgerechte Zustellung nachweisen, jedoch nicht, dass es sich beim Inhalt auch tatsächlich um ein Kündigungsschreiben handelte. Die Folge: Die Kündigung ist nicht rechtswirksam.

PREISE FÜR JEDEN BEDARF
Finden Sie das passende Angebot für Ihre Kündigungszustellung
SAMEDAY
CITY
Heute noch in Ihrer Stadt zugestellt.
395€
Preis inklusive MwSt. 470,05 €
✓ Abholung heute (oder gewünschtes Datum)
✓ Zustellung heute (oder gewünschtes Datum)
✓ Protokollierung der Zustellung
✓ Rückführung des Originalprotokolls
✓ Vollständigkeitsprüfung
✓ Erstellung einer Checkliste
✓ persönliche,- oder Briefkasten Zustellung
✓ ggf. Fotodokumentation des Briefkastens
✓ Empfangsbestätigung per E-Mail
✓ Protokoll vorab direkt nach Zustellung
✓ Archivierung einer Kopie des Protokolls
NEXTDAY
DEUTSCHLAND
Morgen bundesweit zugestellt.
375€
Preis inklusive MwSt. 446,25 €
✓ Abholung heute (oder gewünschtes Datum)
✓ Zustellung morgen (oder gewünschtes Datum)
✓ Protokollierung der Zustellung
✓ Rückführung des Originalprotokolls
✓ Vollständigkeitsprüfung
✓ Erstellung einer Checkliste
✓ persönliche,- oder Briefkasten Zustellung
✓ ggf. Fotodokumentation des Briefkastens
✓ Empfangsbestätigung per E-Mail
✓ Protokoll vorab direkt nach Zustellung
✓ Archivierung einer Kopie des Protokolls
SAMEDAY
DEUTSCHLAND
Heute noch bundesweit zugestellt.
835€
Preis inklusive MwSt. 993,65 €
✓ Abholung heute (oder gewünschtes Datum)
✓ Zustellung heute (oder gewünschtes Datum)
✓ Protokollierung der Zustellung
✓ Rückführung des Originalprotokolls
✓ Vollständigkeitsprüfung
✓ Erstellung einer Checkliste
✓ persönliche,- oder Briefkasten Zustellung
✓ ggf. Fotodokumentation des Briefkastens
✓ Empfangsbestätigung per E-Mail
✓ Protokoll vorab direkt nach Zustellung
✓ Archivierung einer Kopie des Protokolls

DARUM SOLLTEN SIE IHRE KÜNDIGUNG PER BOTEN ZUSTELLEN LASSEN
Eine Kündigung gilt dann als rechtswirksam, wenn sie dem Empfänger, etwa dem Arbeitnehmer, tatsächlich zugegangen ist. Ein Einschreiben – ob als Einschreiben mit Rückschein, Übergabe-Einschreiben oder Einwurf-Einschreiben – erweckt diesen Anschein. Auch, wenn das Einschreiben tatsächlich erfolgt ist – lässt sich der Zugang der Kündigung damit auch auch gerichtlich beweisen?
Ein ordnungsgemäß zugestelltes Einschreiben mit Rückschein beweist beispielsweise in erster Linie nur eines: Die Zustellung eines Umschlags an einem bestimmten Zeitpunkt beim jeweiligen Empfänger. Ob sich im Umschlag nun eine Kündigung oder ein anderes beliebiges Schreiben befunden hat, ist solch einem Fall nicht ohne Weiteres beweisbar. Und die Realität zeigt, dass gekündigte Arbeitnehmer an den Arbeitsgerichten immer wieder darauf ankommen lassen – und aus genannten Gründen auch immer wieder Recht bekommen.
Wird hingegen die Kündigung per Boten zugestellt, lässt sich sowohl die fristgerechte Zustellung als auch der Inhalt des Kündigungsschreibens beweisen. Dem liegt die detaillierte Protokollierung zugrunde, bei welcher der Kurier den übermittelten Ausgangstext mit dem Text im zu versendenden Dokument inhaltlich vergleicht. Fällt die Überprüfung positiv aus, wird das Dokument schließlich persönlich an den Empfänger übergeben oder in dessen Briefkasten zugestellt. Durch diese Botenzustellung wird aus einer Kündigung unterm Strich eine rechtssichere, nachweisbare Kündigung.