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Rechtsprechung · 10.02.2026 · 4 Min. Lesezeit

BAG-Urteil 2025: Warum Einwurf-Einschreiben nicht mehr genügt

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts verändert, worauf sich Arbeitgeber beim Zugangsnachweis verlassen können.

Mit Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 2 AZR 68/24) hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt: Allein der Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens begründet keinen Anscheinsbeweis dafür, dass eine Kündigung dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist.

Für die Praxis heißt das: Ein Zustellweg, auf den sich viele Arbeitgeber lange verlassen haben, verliert an Beweiskraft. Bestreitet der gekündigte Arbeitnehmer den Zugang, reicht der Beleg der Post allein unter Umständen nicht mehr aus, um den fristgerechten Zugang zu belegen.

Warum die Botenzustellung stärker ist

Bei der Zustellung durch einen Boten kann der Zusteller als Zeuge bestätigen, wann, wo und auf welchem Weg die Kündigung übergeben oder eingeworfen wurde, und dass sie den konkreten Inhalt hatte. In Verbindung mit einem gerichtsfesten Protokoll und einer Fotodokumentation entsteht ein Nachweis, der deutlich belastbarer ist als ein bloßer Post-Beleg.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kombiniert also nachweisbaren Zugang, dokumentierten Inhalt und einen Zeugen, genau das leistet die protokollierte Botenzustellung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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