Kündigung per Bote zustellen · nichts dem Zufall überlassen
Warum Sie nichts dem Zufall überlassen sollten und wie Sie teure Überraschungen vor dem Arbeitsgericht umschiffen.
Es scheint zunächst ganz simpel: Eine Kündigung ist erst dann rechtskräftig, wenn zwei essenzielle Faktoren erfüllt sind. Sie muss rechtswirksam formuliert und nachweisbar zugegangen sein. Die bittere Wahrheit ist jedoch, dass viele Arbeitgeber gerade an letzterem Punkt immer wieder vor dem Arbeitsgericht scheitern.
Denn: Zerrt Sie der oder die Gekündigte vor Gericht, müssen Sie nicht nur hieb- und stichfest nachweisen können, dass die Kündigung zugegangen ist, sondern auch, was genau zugestellt wurde. „Kündigung? Welche Kündigung? Der Umschlag war leer!" oder „Da war nur ein Prospekt drin!" behaupten sie nicht selten, um ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Was dann folgt, ist fast schon Folklore: Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter klagt auf Weiterbeschäftigung, erscheint aber nicht mehr zur Arbeit. Bis zur ersten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht ziehen Monate ins Land. Die Lohnfortzahlung haben Sie dennoch am Hals. Und zu guter Letzt stehen Sie vor dem Arbeitsrichter und haben noch immer keinen Beweis dafür, dass sich tatsächlich ein Kündigungsschreiben im Umschlag befand.
Zeit, Geld, Nerven: Was eine gescheiterte Zustellung Sie wirklich kostet
Die Konsequenzen sind immer dieselben: Kündigungsfristen verstreichen, Sie beginnen immer wieder bei Null, die Kosten häufen sich und im schlechtesten Fall müssen Sie vor dem Arbeitsgericht erscheinen. Manchmal stehen Sie einfach nur vor einer sehr engen Kündigungsfrist, und dann brauchen Sie erst recht eine schnelle Zustelloption, die sowohl den Zugang sichert als auch die nötige Beweiskraft mitbringt.
Ein klassischer Brief per Post? Da könnten Sie gleich Roulette spielen. Denn die Sendung könnte verloren gehen, ob nun tatsächlich oder nur vermeintlich. Kündigung per Einschreiben mit Rückschein? Das beweist nur, dass irgendein Umschlag ankam. Sofern die zu Kündigenden nicht schon den Braten riechen und das Einschreiben erst gar nicht annehmen bzw. bei der Post abholen.
Was die Botenzustellung anders macht
Bei der Botenzustellung wird bereits von vornherein der Inhalt geprüft, protokolliert und dokumentiert. Dasselbe gilt für den Zustellprozess: Konnte der Kurier das Schreiben persönlich übergeben oder hat er es in den Briefkasten getan? Gab es überhaupt noch einen Briefkasten, oder wurden anderweitige Maßnahmen des Empfängers getroffen, um den Zugang der Kündigung zu vereiteln?
Um Fragen wie diese müssen Sie sich nicht mehr den Kopf zerbrechen, wenn Sie die Zustellung per Boten wählen. Sollte es dennoch zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht kommen, haben Sie für all diese Situationen einen wasserdichten Nachweis in der Hand, Schwarz auf Weiß. Ob durch persönliche Übergabe oder Einwurf in den Briefkasten: Die protokollierte Zustellung macht Ihre Kündigung rechtskräftig und belastbar.